Steuerschlupfloch Cum-Cum

In den letzen Tagen war die Commerzbank wegen ihrer Cum-Cum Geschäfte in den Schlagzeilen.
Ich möchte hier kurz die Bedeutung von Cum-Cum erklären sodas auch Laien und Anfänger wissen worum es dabei ging

Was also ist ein Cum-Cum Geschäft?

Es handelt sich um ein Steuerschlupfloch bei der die Besteuerung von Dividenden umgangen wird die Ausländische Aktieninhaber am Tag der Dividendenausschüttung bezahlen müssten.

Der Ablauf zum Steuersparen mit Cum-Cum ist wie folgt:
Der im Ausland ansässige Aktionär verleiht kurz vor dem Tag der Dividendenzahlung einer in Deutschland ansässigen Bank seine Aktien für die die Dividende gezahlt wird.

Dividendenzahlungen sind Steuerfrei (bzw. bekommt der Inhaber eine Gutschrift über den vollen Steuerbetrag) wenn der Aktionär in Deutschland ansässig ist. Ist er im Ausland ansässig werden 15 % Kapitalertragsteuer fällig.
Aktionär und Bank teilen sich dann die gesparte Kapitalertragsteuer.

Lt. “Handelsblatt“, “Bayerischer Rundfunk“, “Washington Post” und der Redakteure der amerikanischen Stiftung ProPublica soll so die Commerzbank seit
2011 ca. 5 Milliarden Euro Steuerzahlungen vermieden haben.

Dieses Steuerschlupfloch wird sicherlich bald geschlossen werden. Es ist die Rede davon das dies Rückwirkend zum 01.01.2016 geschehen soll.
Von da an sollen Dividenden nur Steuerfrei sein wenn die Aktie mindestens 45 Tage gehalten wurden.

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