Wissenswertes über Schulden und wie man wieder rauskommt

 

Die Ursachen für eine Verschuldung sind umfangreich und individuell. Krankheit, plötzliche Arbeitslosigkeit, Trennung vom Partner oder auch dessen Tod sind die häufigsten Gründe. Doch auch das persönliche Verständnis im Umgang mit den Finanzen ist elementar. Verführerische, vermeintlich supergünstige Angebote beim Online Shopping verleiten viele Menschen zu sinnlosen Einkäufen. Oftmals werden diese auch noch mit einer Kreditkarte beglichen, so dass der Überblick in vielen Fällen vollkommen verloren geht. Insbesondere bei Jugendlichen ist ein deutlich überhöhter Mobilfunkvertrag die Nummer eins bei den Schuldenursachen. Die Spirale führt Verbraucher in der Folge immer schneller in den finanziellen Abgrund. Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden, selbst für die Lebenshaltungskosten reicht das Budget kaum noch. Wer sich einmal in solch einer Schuldenfalle befindet, muss sich zwingend professionelle Hilfe bei Schulden suchen. In der Folge ergibt sich als Konsequenz daraus, ein finanzielles Desaster, aus dem ein Entkommen nahezu unmöglich ist. In der Folge einige essentielle Tipps, wie man raus aus den Schulden kommen wird.

Was ist Überschuldung?

 

Viele Verbraucher stellen Verschuldung und Überschuldung auf eine Stufe. Doch es gibt gravierende Unterschiede, die man kennen sollte. Als Verschuldung wird angesehen, wenn mehrere Darlehensverpflichtungen oder andere Schulden bestehen, die nicht durch monatliche Gehaltseingänge aufgefangen werden können. Dagegen werden zur Absicherung jedoch anderweitige Werte gesetzt, wie exemplarisch eine Lebensversicherung oder eine eigene Immobilie. In Abgrenzung dazu steht die Überschuldung. Wer mindestens drei Monate seinen Verpflichtungen wie beispielhaft Miete, Stromkosten, Ratenzahlungen oder Lebensunterhalt nicht nachkommen kann, gilt als überschuldet. Können Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen oder besteht eine akute Gefahr der Zahlungsunfähigkeit, die sich aus der Überschuldung ergibt, bezeichnet man diesen Status als Insolvenz.
Besteht keine Aussicht auf potentielle Einsparungen in anderen Bereichen, so ist dringend eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Gemeinsam mit professionellen Experten sucht man nach Lösungen, um sich aus dieser Situation zu befreien.

Wie komme ich aus den Schulden raus?

 

Hat die Schuldenfalle schon zugeschnappt, sollte man sich schnellstmöglich die Frage stellen: „Was tun bei Schulden?“ Im Wesentlichen gilt es, nachfolgende Schritte einzuleiten:

  • Einen grundlegenden Überblick verschaffen (Wem schuldet man welche Beträge, Rechnungen, Mahnungen und weitere relevante Unterlagen zusammentragen)
  • Regemäßige Ausgaben senken (Unnötige Versicherungen kündigen oder beitragsfrei stellen, Überprüfung der Mobilfunkverträge, etc.)
  • Kontaktaufnahme zu den Gläubigern
  • Schuldenberatung konsultieren
  • Umschuldung prüfen und vornehmen

 

Die Kontaktaufnahme bei Zahlungsproblemen ist nicht nur empfehlenswert, sondern unabdingbar notwendig. Erfolgen keine Zahlungen und signalisiert der Schuldner keinerlei Kompromissbereitschaft, so erwirkt der Gläubiger vielfach einen Titel (gerichtlich bestätigter Vollstreckungsbescheid). Dieser berechtigt ihn u.a. auch zu einer Kontopfändung. Bankguthaben, Sparguthaben oder andere Vermögenswerte werden an die Gläubiger ausbezahlt. Die EC-Karte wird eingezogen, Barabhebungen vom Konto sind nicht mehr möglich – aber auch laufende Zahlungen wie Miete und Strom werden nicht mehr durchgeführt.

Wer sich in solch einer oder vergleichbaren Notsituation befindet, greift auf zum vermeintlich letzten Strohhalm. Schnell gerät man dabei oftmals leider an wenig seriöse Geldverleiher oder windige Kredithaie. Dieses ist sicherlich nicht der optimale Weg, um einen Weg aus den Schulden zu finden. Eine Schuldensanierung lässt sich beispielsweise durch eine Umschuldung oder in anderen Optionen erzielen.


Wie funktioniert Privatinsolvenz?

 

Wer eine Privatinsolvenz beantragen möchte, muss zuvor mit den Gläubigern einen außergerichtlichen Einigungsversuch vornehmen. Diesem müssen alle Gläubiger zustimmen, ansonsten scheitert das auch als Verbraucherinsolvenz Verfahren. Ziel ist es, in drei, fünf oder höchstens sechs Jahren schuldenfrei zu sein. Man bezeichnet dieses als Restschuldenbefreiung, wenn

  • 35% Schuldentilgung und Verfahrenskosten innerhalb von 3 Jahren erfolgen
  • Innerhalb von 5 Jahren die Verfahrenskosten getragen werden können
  • Innerhalb von 6 Jahren – ohne Berücksichtigung jeglicher Schuldenrückzahlungen (es muss kein Geld fließen, egal wie hoch die Schulden zuvor waren)

Das Gericht prüft zunächst die grundsätzliche Machbarkeit und stimmt dann dem Bereinigungsplan zu. In den angegebenen Zeiträumen ist man dann vollkommen von den Schulden befreit, unerheblich in welcher Höhe diese sich bewegt haben. Zudem wird mit der Beantragung einer Privatinsolvenz ein sofortiger Pfändungsschutz erreicht.

 

Was ist Regelinsolvenz

 

Eine Regelinsolvenz kann nur von Unternehmen beantragt werden. Ziele dieser Schuldenbefreiung sind:

  • Sicheres Erreichen einer Restschuldbefreiung
  • Der Betrieb darf fortgeführt werden
  • Keine Pfändungen oder Zwangsvollstreckungen mehr

Im Rahmen dieser Insolvenzoption erfolgt eine vollständige Schuldenbefreiung – unabhängig in welcher Höhe die Schulden sich zuvor belaufen haben. Der Zeitraum ist gleich dem einer Privatinsolvenz. Während des Verfahrens besteht die Möglichkeit, denn Betrieb selbstständig zu sanieren und schuldenfrei weiterzuführen. Auch hier werden Unternehmen nicht durch drohende Vollstreckungsmaßnahmen belastet und sind vor Pfändungen absolut geschützt.

 

Staatliche Schuldnerberatung

 

Ist durch das Anwachsen der Schulden die Existenz langfristig bedroht, können Verbraucher auch die staatliche Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Diese wird von Städten und Kommunen angeboten und ist für die Ratsuchenden kostenlos. Die Zusammenarbeit erfolgt mit seriösen und kompetenten Schuldnerberatungen zusammen. Gemeinsam werden alle Verbindlichkeiten zusammengefasst und ein Plan erstellt. In diesem werden vorrangig Möglichkeiten aufgeführt, die individuellen Ausgaben zu senken. Es erfolgt die Kontaktaufnahme zu den Gläubigern, in der eine außergerichtliche Einigung das Ziel ist. Auch im Segment der Privatinsolvenz erfolgt die staatliche Beratung. Allerdings sind aufgrund der steigenden Nachfrage sowie des kostenlosen Angebots längere Wartezeiten wahrscheinlich.