Quellensteuer Steuern auf Werbeausgaben bei Google und Co

Hallo liebe Leser,
am 19.02.2019 hat das ZDF Magazin Frontal 21 in einem Bericht über eine neue Praxis der Steuererhebung berichtet.
Das Finanzamt München erhebt nach Aussagen des Beitrages, Steuern auf Werbeausgaben eines Versandhändlers, die dieser beim Suchmaschinen Dienstleister Google getätigt hat.

Bei der Steuer handelt es sich um eine Quellensteuer.
Diese Art Quellensteuer wurde schon in den Anfängen der Bundesrepublik eingeführt. Damals mussten Veranstalter Steuern bezahlen wenn Künstler aus dem Ausland in Deutschland auftraten.
Die Steuer konnten sich die Veranstalter dann von den Künstlern erstatten lassen.

Geregelt wird das im Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen.

Heute sollen die der gewerbetreibende Quellensteuer zahlen, wenn bei einer, nicht in Deutschland ansässigen Firma Werbung gekauft wurde.
In dem Fall z.B Google mit dem europäischen Firmensitz in Irland.
Die Quellensteuer soll sich der Steuerzahler dann von seinem Vermarkter erstatten lassen.

Nachdem das Finanzamt München die Umsetzung dieser Quellensteuer Praxis begonnen hat und so auch Steuerbescheide erlässt, haben auch Finanzämter anderer Bundesländer diese nette Steureeinhame auf Kosten deutscher Unternehmen für sich erkannt.

Wie es mit der Quellensteuer auf Werbeausgaben weitergehen könnte und was es genau auf sich hat wird im Video Beitrag von Frontal 21 erläutert.

Grüße Lothar

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